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Beratungssituation

Jahresabschluss und Einnahmen-Überschussrechnung

Starten Sie von einer soliden Basis!

Die gesetzliche Verpflichtung, einen Jahresabschluss zu erstellen, betrifft jedes Unternehmen. Auf dieser Grundlage wird die Steuerlast ermittelt, Banken dient er als Entscheidungsgrundlage bei der Kreditvergabe und beim Rating Ihres Unternehmens und Ihnen selbst zur Kontrolle der betrieblichen Entwicklung. Das sind sicher genügend Gründe, den Jahresabschluss in kompetente und erfahrene Hände zu geben.

Diese Leistungen können Sie von uns nutzen:

  • Erstellung Ihres Jahresabschlusses unter Beachtung der geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften (Handelsbilanz, Steuerbilanz, Einnahmen-Überschussrechnung)
  • Erfüllung der Offenlegungspflichten (elektronischer Bundesanzeiger)
  • Mehrjahresvergleiche betriebswirtschaftlicher Kennzahlen
  • Eröffnungsbilanzen
  • Zwischenabschlüsse,
    Auseinandersetzungsbilanzen
  • Liquidationsbilanzen
  • Form- und fristgerechte Erstellung der Accounts in englischer Sprache für Limiteds
 
 
 
 
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Backer Böhnke Mehringer Steuerberatungsgesellschaft mbH // Michael-Och-Str. 5 // 96215 Lichtenfels/Oberfranken