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Herr ...

Vergleich & InsolvenzBeratung

Werden Sie wieder handlungsfähig!

Zur Schuldenregulierung stehen überschuldeten Haushalten und Unternehmen zwei Wege offen: Die außergerichtliche und die gerichtliche Schuldenregulierung mittels Insolvenzverfahren. Ein gerichtliches Verfahren findet nur statt, wenn keine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern erzielt wird.

Außergerichtliche Vergleiche

Die außergerichtliche Einigung ist der Königsweg bei der Schuldenregulierung. Alle anstehenden Zahlungsverpflichtungen, z. B. fällige Kreditraten oder unbezahlte Rechnungen, werden geprüft und geordnet, um Regelungen mit allen Gläubigern zu treffen, die es Ihnen möglich machen, diese Schulden angemessen zu begleichen. Schuldner und Gläubiger versuchen gemeinsam, sich auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans gütlich zu einigen.

Wir setzen für Sie gern unser Fachwissen und unsere Erfahrungen bei Gesprächen und Verhandlungen mit Gläubigern ein.

Insolvenzrecht

Als Teil des Zivilrechts befasst sich das Insolvenzrecht mit den Rechten von Gläubigern bei der Insolvenz eines Schuldners. Die Anmeldung der Insolvenz kann ein Insolvenzverfahren zur Folge haben mit dem Ziel, entweder die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln, bei Unternehmen durch Auflösung, bei natürlichen Personen durch Restschuldbefreiung.

Lassen Sie sich von uns beraten:

  • bei drohender Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität)
  • bei akuter Zahlungsunfähigkeit
  • bei Überschuldung
 
 
 
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Backer Böhnke Mehringer Steuerberatungsgesellschaft mbH // Michael-Och-Str. 5 // 96215 Lichtenfels/Oberfranken